LÄNDLICHE ENTWICKLUNGSZUSCHÜSSE
SIE KÖNNEN ZWISCHEN 40% UND 70% ZUSCHÜSSE GEWINNEN, OHNE RÜCKZAHLUNG FÜR LÄNDLICHE UND LANDWIRTSCHAFTLICHE INVESTITIONEN IN DEN GESAMTEN PROVINZEN DER TÜRKEI
ARDSI GÜLTIG IN 42 PROVINZEN – DIE STIPENDIEN VON
UNTERSTÜTZUNG DER INSTITUTION FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
KKYDP IN 81 PROVINZEN GÜLTIG – DIE ZUSCHÜSSE DES LANDWIRTSCHAFTS- UND FORSTWIRTSCHAFTSMINISTERIUMS
WIR MÖCHTEN JEDE ETAPPE IHRER INVESTITION ALS FÜHRENDES BERATUNGSBÜRO MIT UNSEREM EXPERTENPERSONAL PROJEKTIEREN …
Wir führen jede Phase Ihrer LÄNDLICHEN und LANDWIRTSCHAFTLICHEN Investition von der Projektlaufzeit bis zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit unseren kompetenten und einflussreichen Mitarbeitern durch. Was sind diese? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und wir ermitteln für Sie ein Stipendienprogramm für das anständigste Projekt. In erster Linie bieten wir kostenlose Beratung für die Gliederung Ihrer Investition.
Wir machen die Projektvorplanung und -verwaltung, Sachlageplanung, Architekturprojektzeichnungen, Genehmigungsanträge, Ermittlung der Maschinenausstattung, Erstellung der technischen Spezifikationen, Angebotsannahme, Erstellung des Projektbudgets, Erstellung des Businessplans und Technisches Projekt,
Ausführung des statischen Projekts, Herstellung von Stahlbeton,
Erstellen eines elektrischen Projekts, Vorbereitung des Sanitärprojekts,
Vorbereitung des gesamten Projektpakets, Präsentation des Projekts, Vorbereitung des Zahlungsanforderungspakets für Sie…
Die in den Unterstützungen enthaltenen Themen (Maßnahmen)
· Milch produzierendes Agribusiness
· Fleisch produzierendes Agribusiness
· Geflügelfleisch produzierendes Agribusiness
· Eier produzierendes Agribusiness
· Verarbeitung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten
· Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten
· Verarbeitung und Vermarktung von Obst und Gemüse
· Verarbeitung und Vermarktung aquakultureller Ressourcen
· Diversifizierung der vegetativen Produktion und Verarbeitung sowie Verpackung von vegetativen Produkten
· Imkerei und Herstellung, Verarbeitung und Verpackung von Bienenprodukten
· Handwerk und lokales Produktgeschäft
· Landtourismus
· Investitionen in erneuerbare Energien
· Maschinenparks
· Aquakultur
WER KANN DEN NUTZEN NEHMEN
Die Begünstigten dieser Maßnahmen werden nach nationalem Recht anerkannt, mit Ausnahme von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen es sich um tatsächliche Personen und juristische Personen handelt, die in den nachstehend aufgeführten Systemen registriert sind;
· Nationales System zur Registrierung von Landwirten oder
· Nationales Tierregistrierungssystem. Öffentliche juristische Personen und juristische Personen mit einem öffentlichen Anteil von mehr als 25% sind nicht förderfähig.
ALLGEMEINE ZULASSUNGSKRITERIEN
· Anmelder müssen im Steuersystem registriert sein. Darüber hinaus dürfen sie keine unbezahlten Steuern und Sozialversicherungsschulden haben.
· Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass die Investition nach der endgültigen Zahlung durch ARDSI fünf Jahre lang erhalten bleibt und keinen wesentlichen Änderungen unterworfen ist.
· Die Antragsteller (wenn sie eine natürliche Person sind, dann selbst; und wenn sie eine Rechtspersönlichkeit sind, dann muss die Person, die befugt ist, Rechtspersönlichkeit in juristischen Personen zu vertreten und zu binden), das Mindestalter erreicht haben von 18 zum Zeitpunkt der Antragstellung und darf nicht älter als 65 sein.
· Investitionen in eine gemietete Immobilie sind beihilfefähig. Die Leasingdauer muss mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Investition betragen (die letzte Zahlung wurde geleistet).
· Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der endgültigen Zahlungsaufforderung im nationalen Tierregistrierungssystem registriert sein.
· Antragsteller (wenn es sich um eine natürliche Person handelt, dann um sich selbst; und wenn es sich um eine Rechtspersönlichkeit handelt, dann muss die Person, die befugt ist, Rechtspersönlichkeit in juristischen Personen zu vertreten und zu binden) ihre Qualifikation nachweisen Landwirtschaft, Veterinärmedizin oder andere einschlägige Fachrichtungen mit landwirtschaftlichem Abitur, Berufsschul- oder Hochschuldiplom (einschließlich Master oder Doktorat) oder mindestens dreijähriger Erfahrung in der Landwirtschaft oder anderen damit zusammenhängenden Fachrichtungen, die durch entsprechende nationale Zulassungssysteme dokumentiert werden können.
· Bis zur endgültigen Zahlungsaufforderung müssen die Agrarunternehmen die nationalen Mindestanforderungen für Umweltschutz und Tierschutz erfüllen.
· Bei dieser Maßnahme werden Bewerber, die weniger als 30 Punkte nach den Bewertungskriterien
Am Ende des Investitionszeitraums müssen die geförderten Investitionen den einschlägigen EU-Standards für Tierschutz und Umweltschutz entsprechen, die sich auf den Umfang der Investition beziehen. Mit den von den zuständigen Behörden veröffentlichten Bescheinigungen wird überprüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind.
· Antragsteller müssen einen Geschäftsplan gemäß dem vom ARDSI herausgegebenen Format einreichen